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AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Martin Rother führt Coaching, Workshops, Seminare und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Kunden) als angenommen.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Weitere Vereinbarungen sind für Martin Rother nur verbindlich, wenn diese von ihm schriftlich bestätigt werden.
Die von Martin Rother abgeschlossenen Verträge sind freie Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Martin Rother nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Martin Rother erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Informationen. Die Gewähr für ihre Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.


2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet.
Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Kunden nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.
Die Anmeldung zu Workshops, Seminaren oder Einzel- sowie Gruppencoachings erfolgt ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder über das jeweilige Angebotsformular.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, jedoch ist sich bis spätestens sechs Wochen vor Beginn eines Coachings anzumelden. Die Honorare für Workshops, Seminare und Gruppencoachings sind jeweils spätestens zwei Wochen vor vereinbartem Beginn fällig. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung, um den Betrag fristgemäß zu überweisen.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung und kann den Betrag im Anschluss überweisen. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Martin Rother anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.


3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind immer verbindlich.
Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Einzel- und Gruppencoachings finden üblicherweise am Arbeitsplatz des Kunden statt. Besondere, abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich.

Für Einzelcoachings live oder online gilt:
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachings ist bis spätestens 1 Woche vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar bis 72 Stunden vor dem Termin zu 50% in Rechnung gestellt. Ab 72 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Wenn ein Termin rechtzeitig abgesagt wird, zeitnah in Absprache mit Martin Rother einen Ersatztermin finden.

Für Gruppencoachings/Workshops inhouse gilt:
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachings ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar bis 2 Wochen vorher zu 50%, bis 1 Woche vorher zu 75% in Rechnung gestellt. Ab einer Woche vorher oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig, auch wenn ein Gruppencoaching durch die anderen Teilnehmer stattfindet. Falls ein Termin vom Kunden ganz abgesagt werden muss, gilt es auch Martin Rother kostenfrei bis 3 Wochen vorher zu informieren. Ansonsten werden die Stunden wie oben nach der Gesamtzahl der angemeldeten Teilnehmer berechnet. Wenn Teilnehmer rechtzeitig absagen und die Coachingsitzung stattfindet, werden die Preise wie im Angebot nach der Anzahl der Teilnehmer berechnet. Wenn ein Termin rechtzeitig abgesagt wird, zeitnah in Absprache mit Martin Rother einen Ersatztermin finden.

Für den Fall, dass die erforderliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder eine Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden muss, wird der Kunde frühestmöglich informiert und erhält die bereits gezahlte Teilnehmergebühr zurück. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Martin Rother ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall wird der Coach den Kunden schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Kunde unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Sollte ein Gruppen-Training aus Gründen, die in der Verantwortung des Coaches liegen (z.B. Krankheit), ausfallen, und möchte ein Kunde einen Ersatztermin nicht annehmen, erfolgt die 100%ige Erstattung der gezahlten Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


5. Copyright
Alle an den Kunden ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten.
Angebote, Ausschreibungen, Coaching- und Beratungskonzepte, persönlich erstellte CDs, MP3-Dateien, E-Books, Online-Kurs Unterlagen sowie sonstige Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Martin Rother. Alle dem Kunden ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Unterlagen, Videos, Audios, PDFs, E-Books etc. sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.


6. Versicherungsschutz
Jeder Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Martin Rother.


7. Haftung
Der Coach verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching bzw. bei Veranstaltungen gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Der Kunde bestätigt mit der Terminvereinbarung bzw. Anmeldung zu Veranstaltungen oder Online-Kursen, selbstverantwortlich zu handeln und die Anbieterin von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Kunde erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.


8. Vertraulichkeit
Martin Rother verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Martin Rother, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.


9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Martin Rother möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Martin Rother steht dem Kunden als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Kunden geleistet. Der Kunde sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.


10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Kunden-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Kunden, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.


11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Berlin, Juli 2017